Fristen & Termine

Für ESt-Steuererklärungen, die über Steuerbüros abgegeben werden:

Jahr  2022:                31. Juli 2024

Jahr 2023:                 02. Juni 2025

Jahr 2024:                 30. April 2026

Bei beratenen Steuerpflichtigen gelten erst ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wieder die »normalen« Steuerfristen. In diesen Fällen heißt das: Die Steuererklärung ist grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abzugeben. Die Steuererklärung für 2025 muss dem Finanzamt also spätestens am 1.3.2027 vorliegen (da der 28.2.2027 ein Sonntag ist).

Für alle ESt-Steuererklärungen, die nicht über Steuerbüros abgegeben werden:

Jahr 2023            02.09.2024*

Jahr 2024            31.07.2025

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2024 wieder die normalen Abgabefristen.

*Wenn in dem Bundesland, zu dem das betreffende Finanzamt gehört, der 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag ist (Reformationstag), endet die Abgabefrist erst am 1. November 2024. Das betrifft die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner