
Für ESt-Steuererklärungen, die über Steuerbüros abgegeben werden:
Jahr 2020: abgelaufen
Jahr 2021: 31. August 2023
Jahr 2022: 31. Juli 2024
Jahr 2023: 02. Juni 2025
Jahr 2024: 30. April 2026
Bei beratenen Steuerpflichtigen gelten erst ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wieder die »normalen« Steuerfristen. In diesen Fällen heißt das: Die Steuererklärung ist grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abzugeben. Die Steuererklärung für 2025 muss dem Finanzamt also spätestens am 1.3.2027 vorliegen (da der 28.2.2027 ein Sonntag ist).
Für alle ESt-Steuererklärungen, die nicht über Steuerbüros abgegeben werden:
Jahr 2020 abgelaufen
Jahr 2021 abgelaufen
Jahr 2022 30.09.2023
Jahr 2023 31.08.2024
Jahr 2024 31.07.2025
Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2024 wieder die normalen Abgabefristen.
