Wieder auf Kurs mit Restrukturierung

„Ein richtiger Steuermann fährt mit zerrissenem Segel, und wenn er die Takelage verloren hat, zwingt er dennoch den entmasteten Rumpf des Schiffes auf Kurs.“ (Lucius Annaeus Seneca)

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Jedes Schiff kann einmal Schlagseite bekommen. Je früher die Ursachen dafür erkannt werden, desto größer ist die Chance, geeignete Rettungsmaßnahmen einzuleiten und das Schiff wieder flott zu machen. Im Rahmen seiner Aufsichts- und Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mandanten verfügt unser Kapitän Frank Rabehl als Steuerberater und „Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V)“ über die entsprechende Kompetenz, Krisensituationen rechtzeitig zu erkennen und Strategien für eine Lösung zu entwickeln.

Um in diesem Bereich die steigende Nachfrage abdecken zu können, fokussiert sich die Kanzlei schon seit einigen Jahren zunehmend auf Beratung und Durchführung von notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen. Dabei erarbeiten wir mit unseren Mitarbeitern aus dem Banken- und Finanzierungswesen sach- und fachgerechte Perspektiven und schützen Sie vor vermeidbaren Nachteilen und unangemessenen Einschränkungen. Dank langjähriger betriebswirtschaftlicher und unternehmerischer Expertise sind wir mit den unterschiedlichen Instrumentarien einer erfolgreichen Restrukturierung ebenso vertraut wie mit Ihren Unternehmenszahlen und Kostenstrukturen. Darüber hinaus stellen wir zu jeder Zeit sicher, dass sämtliche Vorschriften des Insolvenzrechts verlässlich erfüllt sind, um bestmögliche Sicherheit vor einem möglichen Vorwurf einer Insolvenzverschleppung zu erlangen.

Im Zusammenhang mit einer Sanierung geht es häufig auch um die Aufrechterhaltung der Liquidität und zusätzlich benötigtes Geld, sei es aus Krediten, Gesellschaftereinlagen oder auch Asset-Verkäufen. Wir unterstützen Sie bei der Planung und bei den Finanzierungsgesprächen und kennen darüber hinaus gleichfalls die steuerlichen Folgen der Mittelbeschaffung. Denn nicht jede Finanzierungsform macht Sinn, wenn darauf Steuern gezahlt werden müssen.

Das ist auch dann von Bedeutung, wenn sich eine stabile Weiterführung des Unternehmens nicht oder nur in Zusammenhang mit einem adäquaten Verkauf eines Teils oder der Immobilien des Unternehmens fortsetzen lässt, zum Beispiel bei einem Neustart. In jedem Fall ist in jeder Phase einer Restrukturierung eine vorherige Betrachtung sämtlicher und auch der steuerlichen Aspekte unerlässlich.

Die Restrukturierung, Planung und Beratung eines Unternehmens durch eine auf dieses Thema fokussierte Steuer-Kanzlei hat also vor allem den Vorteil, dass alle Blickwinkel berücksichtigt werden können, und das gesamte Verfahren in einer Hand bleibt. Das spart sowohl Kosten als auch Arbeit, schafft Transparenz und vermeidet Redundanz.

Analyse, Konzept und Maßnahmenkatalog

  • Welche Probleme liegen vor?
  • Was sind die Ursachen für die Probleme?
  • Wie können die Ursachen beseitigt werden, um ein Unternehmen wieder auf eine gesunde und rentable Basis zu stellen?

Diese Punkte werden in einer umfassenden Analyse zuerst geklärt. Im Anschluss entwickelt Frank Rabehl ein Konzept und einen grundlegenden Maßnahmenkatalog für die Überwindung der Krise.

Früherkennungssystem für Schieflagen

Als Steuerberater hat Frank Rabehl Zugriff auf sämtliche Daten des Mandanten und kann an Hand seiner betriebswirtschaftlichen Kenntnisse aufkommende Schwierigkeiten bereits im Vorfeld bereits erkennen. Mit entsprechenden Kennzahlensystemen lässt sich ein „Zahlenfriedhof“ nämlich leicht zu einem aussagekräftigen Modell verwandeln. Auf diese Weise wird auch der Unternehmer in die Lage versetzt, mit einem Früherkennungssystem Krisen rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens

Mandanten müssen wissen, dass laut § 270b Insolvenzordnung (InsO) – das so genannte Schutzschirmverfahren – ausschließlich Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater befugt sind, die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens zu bescheinigen. Den besten Einblick hat an erster Stelle immer der Steuerberater, denn er kann die Situation auf Grund der ihm vorliegenden Zahlen professionell bewerten.

Auf Grund seiner langen Berufserfahrung kennt Frank Rabehl viele Wege und Möglichkeiten, einer drohenden Überschuldung entgegenzuwirken bzw. eine festgestellte Zahlungsunfähigkeit zu beheben. Dabei kommt ihm und damit auch seinen Mandanten sein umfassendes Netzwerk zu Gute, das er im Laufe seiner Tätigkeit als Steuerberater aufgebaut hat. Dazu zählen andere Unternehmensberater und Experten verschiedener Fachgebiete wie auch gute Kontakte zu Finanzämtern, Banken und anderen Kreditgebern.

Sollte trotz aller Maßnahmen eine Insolvenz nicht abzuwenden sein, unterstützt Frank Rabehl seine Mandanten auch weiterhin unter Einsatz und Koordinierung entsprechender Kontakte zu Experten aus seinem Netzwerk.

Natürlich gilt auch hier: Vorsorge ist besser, als Nachsorge. Auf unsere Mandanten haben wir immer ein wachsames Auge – soweit gewünscht. Aber wenn ein Sturm aufzieht, sind wir für jeden da! Wir beraten Sie immer persönlich und ausführlich, wir werden das Schiff schon schaukeln: Alle reden über die Ruhe vor dem Sturm. Für uns von der Küste ist die Ruhe nach dem Sturm die schönste!

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