Beratung von Privatpersonen rund um Steuern
Mit dieser alten Seemannsweisheit ist die Steuersituation von vielen Privatpersonen-vom Angestellten bis zum Rentner – gut beschrieben. Und gilt für alle, die lediglich eine Einkunftsart (Lohn, Gehalt, Rente) haben, deren Familiensituation unkompliziert ist und deren Abzugsmöglichkeiten nicht über die gängigen Pauschalen und Freibeträge hinausgehen. In diesem Fall stellt sich dann ausschließlich die Frage, ob man seine Freizeit mit der Erstellung der Steuererklärung verbringen will. Oder es vorzieht, die Steuererklärung lieber in die kompetenten Hände eines Steuerberaters zu geben, und derweil entspannt einen Segeltörnunternimmt?
Anders sieht das allerdings aus, wenn man mehrere Einkunftsarten hat. Oder die familiäre Situation komplexer ist, etwa durch eine Scheidung mit Unterhaltsleistungen oder Pflegefälle in der Familie. Wenn Dienstreisen oder andere Auswärtstätigkeiten an der Tagesordnung sind. Bei steuerlich relevanten Vorgängen rund um Immobilien, Erbschaften und Schenkungen, um nur einiges zu nennen.
Hinzu kommt, dass sich gerade im Steuerrecht der Wind des Öfteren dreht, weil jährlich Steueränderungen in Kraft treten. Im Jahr 2018 gab es 25 Änderungen im Steuerrecht. 2019 waren es bisher zehn, die unter anderem Jobtickets, Kindergeld, Gesundheitsabgaben, Dienstwagen und -fahrräder, die Erbschaftssteuer, den Totalverlust von Kapitalanlagen sowie Investitionen in den Wohnungsbau betreffen.
Da wird die See dann schon etwas unruhiger und auch manche Privatperson sieht vor lauter Wellen den sicheren Hafen nicht mehr. Und dann empfiehlt es sich, mit unserer Kanzlei einen Lotsen an Bord zu holen.Denn auch Privatpersonen haben nichts zu verschenken. Deshalb optimieren wir mit Ihnen gemeinsam Ihre private Steuersituation. Von der Vermögensplanung über steuerliche Gestaltungen beim Immobilienerwerb bis hin zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Was wir für Sie umschiffen können, erfahren Sie hier. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir werden das Schiff schon schaukeln!
Leistungen
Egal, woher der Steuer-Wind auch weht, bei uns befinden Sie sich in sicheren Fahrwassern!
Beratung bei der steuerlichen Gestaltung
Wer Einkünfte hat, muss in der Regel Steuern zahlen. Das ist Fakt. Allerdings gibt es immer wieder Spiel- und Freiräume, die ein Laie in der Regel nicht kennt. Hier setzt unsere Beratung in steuerlichen Gestaltungsfragen an. Des Weiteren bieten wir Ihnen Vorausberechnungen der Steuerpflicht an.
Private Steuererklärungen
Wir erstellen Ihre Steuererklärungen bedarfsorientiert und selbstverständlich pünktlich zum fälligen Abgabetermin.
Prüfung von Steuerbescheiden
Auch das Finanzamt macht Fehler. Damit diese nicht zu Ihren Lasten gehen, prüfen wir jeden Steuerbescheid sorgfältig auf seine Richtigkeit. Sollten die Bescheide Fehler aufweisen, begleiten wir Sie bei notwendigen Einsprüchen gegenüber der Finanzbehörde
Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
Selbstverständlich sind wir an Ihrer Seite bei jedweden Einspruchs- und Klageverfahren gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof. Dabei stellen wir für Sie alle erforderlichen Anträge bei den jeweiligen Behörden bzw. Institutionen und manövrieren Sie durch die Amtswege. Und wir helfen Ihnen auch bei strafbefreienden Selbstanzeigen
Beratung und Planung von Erbfolge, Testament und Schenkung
Bei einer Vermögensübergabe können durchaus erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden. Wir beraten bei einer steueroptimierten Nachlassplanung, insbesondere durch Testamente und Schenkungen unter Lebenden. Des Weiteren sind wir an Ihrer Seite bei Maßnahmen zur Erbschaftssteuerreduzierung nach Eintritt des Erbfalls, unter anderem bei der Anfertigung von Erbschaftssteuererklärungen.
Weitere Informationen
Rat bei Immobilienerwerb mit Darlehen
Wer als Immobilienerwerber seine Immobilie komplett selbst nutzen will, kann seine Darlehenskosten nicht von der Steuer absetzen. Anders sieht das aus, wenn mindestens ein Teil oder die Immobilie gänzlich vermietet oder verpachtet wird. Oder wenn aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung gekauft wird. Zudem sind seit Januar 2019 Sonderabschreibungen für Investoren neuer Mietswohnungen vorgesehen. Setzen Sie sich mit uns vor einem Immobilienerwerb in Verbindung, damit der Kurs von vornherein stimmt!
Beratung über steuerliche Auswirkungen Ihrer Vermögensanlagen
Bei einer Vermögensanlage sollten nicht nur die drei klassischen Anlegerziele Rendite, Risiko und Liquidität in Vordergrund stehen. Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle, damit eine zu hohe Besteuerung die erwirtschaftete Rendite nicht unnötig schmälert. So dürften ab Januar 2019 viele Fondssparer erstmals die Auswirkungen der Investmentsteuerreform spüren. Denn mit der sogenannten Vorabpauschale werden dann Fonds, die Gewinne zum Teil oder ganz wieder anlegen, anhand einer Pauschale besteuert. Änderungen gibt es auch für Kapitalanleger, die mit ihren Aktien Totalverlust erlitten haben. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können diese Verluste in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie dazu Gesprächsbedarf haben. Unser Besprechungszimmer steht Ihnen jederzeit offen.
Was wir für Sie umschiffen können, erfahren Sie hier
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir werden das Schiff schon schaukeln!