Es passen nicht die gleichen Segel auf alle Boote!

Diese alte Seglerweisheit ist eine treffliche Metapher für die Vielfalt von steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dieses gilt insbesondere für die Steuerberatung im Gesundheitswesen. Diese ist nicht nur sehr komplex, sondern unterscheidet sich auch wesentlich von der Beratung in der freien Wirtschaft. Denn für die Abrechnungsverfahren und -mechanismen zwischen Medizinern und Krankenkassen ist ein hochspezialisiertes Fachwissen erforderlich.

Erfahrung im Bereich Gesundheitswesen

Unser Kanzleikapitän, Frank Rabehl, war vor seiner Selbstständigkeit sieben Jahre lang in leitender Funktion als Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte tätig. Er verfügt deshalb über eine spezielle Kompetenz in der steuerlichen und unternehmerischen Beratung von Ärzten, die er fortwährend durch Weiterbildungen auf aktuellem Stand hält.

Auch die Mitarbeiter der Kanzlei, die sich mit der Buchführung der Mandanten befassen, verfügen über Spezialwissen und nehmen regelmäßig an entsprechenden Fortbildungen teil. Grund genug für viele Ärzte, auch nach Gründung der Kanzlei Rabehl bei ihm an Bord zu gehen – und dort zu bleiben.

Steuerberatung und betriebswirtschaftliches Consulting

Wie bereits erwähnt, beschränkt sich unsere Arbeit im Gesundheitswesen nicht nur auf steuerliche Beratung, sondern beinhaltet auch betriebswirtschaftliches Consulting.

Zu den Aufgabenfeldern gehören:

  • Analysen von Standortbedingungen vor einer Niederlassung
  • Risikomanagement
  • Beratung zur Liquidität
  • Vermögensbildung und Vorsorge
  • Unterstützung bei der Positionierung und Kooperation mit anderen Medizinern

Analyse und Information

Ausgehend von einer Analyse des Ist-Zustandes, beantworten wir beispielsweise häufig gestellte Fragen wie

  • Wo steht meine Arztpraxis im Vergleich zu denen von Kollegen?
  • Welche Ziele werden derzeit verfolgt, welche sind in Zukunft zu erreichen?
  • Auf welchem Wege kann ich meine Ziele verwirklichen?

Solche Fragen erfordern fundierte und vorausschauende Antworten, wenn die Ausrichtung einer Praxis langfristig Erfolg haben soll.

Controlling, speziell für das Gesundheitswesen

Darüber hinaus übernehmen wir als Kanzlei das Controlling für Ärzte und Zahnärzte und berichten regelmäßig über Trends und Risiken in der Gesundheitsbranche. Auch die private Beratung steht im Fokus unserer Arbeit.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Die Komplexität des Themas erfordert auf jeden Fall eine ausführliche Erläuterung, für die der Rahmen dieser Webseite nicht ausreicht. Vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Termin mit Frank Rabehl, um jedes Detail zu klären.

Finanzkonzepte und Rezepte

Auch in die meisten Arztpraxen ist die Digitalisierung eingezogen und wesentliche Schnittstellen hin zur Abrechnung und Einkommenssteuer liefert dort im besten Fall bereits die verwendete Software. Als selbstständiger Unternehmer muss und sollte eine Praxis allerdings ihre Zahlen immer im Blick haben: Stimmen Finanzierung und Liquidität? Gibt es ausreichende Rücklagen für Modernisierungen? Stimmt meine private Altersversorgung?

Je größer die Praxis – umso wichtiger die Beratung

Insbesondere, wenn mehrere Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis oder in einem MVZ zusammenarbeiten, ist eine der steuerlichen Behandlung vorhergehende Diagnostik äußerst sinnvoll. Das betrifft sowohl die privat- als auch gesellschaftsrechtlichen Vertragswerke. Darum ist es auch sinnvoll, eine Beratung von Beginn an mit einer auf dieses Wissen spezialisierten Kanzlei ins Auge zu fassen. Alles, was im Vorfeld klar geregelt ist, führt später nicht zu Missklängen oder unerfüllten Erwartungshaltungen. Auch gilt es, möglichen Problemen mit standortübergreifenden Teilgemeinschaftspraxen und Kooperationen mit angestellten Ärzten vorzubeugen.

Warum interessiert sich das Finanzamt für IGeL?

Auch wenn für den niedergelassenen Vertragsarzt keine Buchführungspflichten bestehen, gelten für bestimmte Leistungen außerhalb des Abrechnungssystems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – beispielsweise den individuellen Gesundheitsleistungen IGeL
– bestimmte Aufzeichnungspflichten für steuerliche Zwecke. Gerade bei der Umsatzsteuer gelten für Ärzte und Zahnärzte besondere Regeln und drohende Gewerbesteuerpflicht. Bei einer Steuerberatung speziell für Heilberufe sind diese Themen deshalb Pflicht.

Spezialwissen führt zu besserem Daten- und Vergleichsmaterial

Da unsere Kanzlei eine Vielzahl von Praxen betreut, verfügen wir auch über – anonymisierte – Vergleichswerte. Das kann von großem Vorteil sein, um zu wissen, ob man sich im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen bewegt.

Übersicht: Leistungen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Optimale steuerliche Beratung
  • Private Vermögens- und Finanzplanung
  • Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Praxisoptimierung
  • Abweichungsanalyse für Arztpraxen
  • Controlling-Unterstützung
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