Beratung für Freiberufler und kleine Unternehmen

„Kein Wind ist demjenigen günstig, der nicht weiß, wohin er segeln will“

Wir würden das Zitat des Philosophen Michel de Montaigne (1533 – 1592) ein wenig verändern: Kein Wind ist demjenigen günstig, der nicht weiß, wohin er segeln MUSS! Denn durch die immer komplexer werdenden Steuergesetze wird es gerade für Kleinunternehmer, Handwerksbetriebe und Freiberufler immer schwieriger, den Überblick über alle steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Pflichten zu behalten.

Allein oder mit einer kleinen Crew zu segeln, ist schon anspruchsvoll genug. Da ist es dann wahrlich nicht einfach, auch noch den Stürmen des sich ständig wandelnden Steuerrechts zu trotzen und die Segel richtig auszurichten. Zudem bindet das Erstellen von allem, was steuerlich notwendig ist, viel Zeit und Energie.

Wir wissen, woher und wohin der Wind für Sie steuerlich weht und sind über die Jahre mit allen Wassern gewaschen. Deshalb kümmern wir uns zuverlässig und professionell um alle steuerlichen Belange. So gewinnen Sie Zeit für Ihre Arbeit und verpassen keine steuerlichen Termine oder – Vergünstigungen!

Wir übernehmen für Sie neben der laufend zu führenden Buchhaltung auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses. Außerdem finden wir für Sie
Lösungen Ihrer individuellen wirtschaftlichen Fragen – für ein optimales steuerliches Ergebnis.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir werden das Schiff schon schaukeln!

Leistungen

Woher der Steuer-Wind auch weht, bei uns befinden Sie sich in sicheren Gewässern

Beratung bei der steuerlichen Gestaltung

Wer Einkünfte hat, ist steuerpflichtig. Das ist erst einmal so. Allerdings gibt es immer wieder Spiel- und Freiräume, die gerade bei Freiberuflern, Kleinunternehmern wie auch Handwerkern und Landwirten zum Einsatz kommen. So hat allein schon die Wahl der Rechtsform einen erheblichen Einfluss auf die steuerliche Belastung, weshalb bereits hier - in steuerlichen Gestaltungsfragen - unsere Beratung einsetzt: Bei Existenzgründungen und passender Rechtsformwahl, bei struktureller Finanzplanung, sowie der Umsatzsteuer-Gestaltung.

Steuererklärungen

Wir erstellen Ihre Steuer- und Umsatzsteuererklärungen bedarfsorientiert und selbstverständlich pünktlich zum fälligen Abgabetermin.

Erstellung von Jahresabschlüssen

Nach einer ausführlichen Analyse der spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens erstellen wir Ihren kompletten Jahresabschluss nach Bedarf und auf der Grundlage Ihrer Belege. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse lassen wir in unsere ganzheitliche und nachhaltige Beratung einfließen – zu Ihrem Vorteil.

Buchführung und Rechnungswesen

Eine korrekte Buchführung ist Voraussetzung für die Klärung aller relevanten Steuerfragen, für vollständige Steuererklärungen und Geschäftsabschlüsse. Zeitraubend und kostenintensiv ist sie mit moderner, digitaler Buchführung, wie wir sie einsetzen, aber nicht mehr: Outsourcen und Zeit gewinnen für das eigentliche Geschäft ist eine mögliche Alternative.


Die Digitalisierung von Arbeitsabläufen ist gerade in der Branche Steuerberatung ein großes Plus und führt zu deutlich kürzeren Bearbeitungszeiten. Selbstverständlich beherrschen wir auch die „klassische“ Buchführung auf Papier und mit Ordnern. Dies wird auch weiterhin zu unserem Leistungsportfolio gehören.


Wir wissen aber von unseren Mandanten, die bereits auf elektronischen Belegaustausch und eine digitale Buchführung umgestellt haben, dass die Vorteile bei weitem überwiegen - und überzeugen. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie erleben möchten, wie die „Unternehmen Online“-Lösung, entwickelt von der DATEV, auch bei Ihnen zum Einsatz kommen kann – und zu welchen Kosten.

Die Einrichtung des digitalen Buchführungssystems ist dann unser Job. Den Funktionsumfang passenwir mit Ihnen zusammen individuell nach Ihren Bedürfnissen an – eingerichtet wird nur, was auch wirklich gebraucht wird.

Prüfung von Steuerbescheiden

Auch das Finanzamt macht Fehler. Damit diese nicht zu Ihren Lasten gehen, prüfen wir jeden Steuerbescheid sorgfältig auf seine Richtigkeit. Wenn etwas nicht stimmt, beraten wir über die Vorgehensweise und erledigen die Einsprüche bei der Finanzbehörde.

Vertretung gegenüber den Finanzbehörden

Wir vertreten Sie im Rahmen eventueller Einspruchs- und Klageverfahren gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof. Falls erforderlich, stellen wir alle erforderlichen Anträge bei den jeweiligen Behörden bzw. Institutionen. Und wenn es nicht anders geht, helfen wir auch bei strafbefreienden Selbstanzeigen.

Fachberatung in Krisen- und Restrukturierungsfällen

Sie haben Probleme mit dem Finanzamt? Ihre Hausbank macht Schwierigkeiten bei der Kreditabwicklung? Ihre Gläubiger und Banken verlangen aktuelle Zahlen, Planzahlen und Business-Pläne? Sie haben keine Zeit für die Buchführung? Das passiert! Manchmal merkt man nicht gleich, woher der Wind weht und kommt ins Schlingern. Deshalb muss man aber nicht gleich die Segel streichen! Sprechen Sie mit uns! Wir helfen bringen Sie wieder auf Kurs. In schwierigen Zeiten entwickeln wir für Sie ein tragfähiges Konzept und lotsen Sie bzw. Ihr Unternehmen wieder in sichere Gewässer. Dafür analysieren wir zuerst in enger Abstimmung mit Ihnen die aktuelle Situation Ihres Betriebes. Das ist wichtig, um einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln und zu erstellen, der für die weiteren Schritte Erfolg verspricht. Wenn Sie Schwierigkeiten bei Gesprächen und Verhandlungen mit Kreditinstituten und Finanzbehörden haben, begleiten wir Sie und unterstützen Ihr Anliegen. Gleiches gilt für Vereinbarungen mit Gläubigern, um tragbare und vernünftige Ratenzahlungen auszuhandeln.

Sanierungskonzepte gemäß IDW-Standard S6

Unser Kanzlei-Kapitän, Frank Rabehl, ist Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V) und in diesem Zusammenhang Ihr erster und persönlicher Ansprechpartner in unserer Kanzlei. Er ist desgleichen bestens vertraut mit dem Erstellen eines Sanierungskonzeptes gemäß IDW-Standard S6, das im Falle eines notwendigen Sanierungskredites von Banken und Gesetzgeber verlangt wird.

Coaching & Controlling für Existenzgründer

Eine gute oder sehr gute Geschäftsidee reicht oft nicht aus, um auf lange Sicht in der jeweiligen Branche erfolgreich zu bestehen. Manchmal mangelt es an Insider-Kenntnissen und Erfahrungen in der jeweiligen Branche, ein anderes Mal an betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen. Sich diese zu erarbeiten kann nicht nur sehr mühsam sein, es ist in vielen Fällen auch überflüssig.


Zur ganzheitlichen Dienstleistung gehören in unserer Kanzlei insofern auch Coaching- und Controlling-Maßnahmen für unsere Mandanten. Gerade Mandanten, die den Schritt einer Existenzgründung wagen, sollten sich vorab ausführlich informieren und auf geeignete Maßnahmen in diesen Bereichen zurückgreifen.


Unser Kanzlei-Kapitän, Frank Rabehl, weiß aus seiner langen Tätigkeit als Steuer- und Unternehmensberater häufig, wo sich Fallstricke befinden oder Gefahren lauern. Zudem kann er auf ein umfassendes Netzwerk und hervorragende Kontakte zu anderen Unternehmensberatern und Experten zurückgreifen, um Konzepte für eine Neugründung zu prüfen und lenkend oder unterstützend zu begleiten.


Neugründer betreten oft auch Neuland, wenn es darum geht, Kreditverhandlungen mit Banken zu führen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Mit einem kompetenten Berater an der Seite lässt sich diese Hürde leichter nehmen. Wir sind auf Ihrer Seite!

Beratung und Planung von Erbfolge, Testament und Schenkung

Bei einer Vermögensübergabe können erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden. Wir helfen Ihnen bei einer steueroptimierten Nachlassplanung, insbesondere durch Testamente und Schenkungen unter Lebenden. Des Weiteren beraten wir bei Maßnahmen zur Erbschaftssteuerreduzierung nach Eintritt des Erbfalls, unter anderem bei der Anfertigung von Erbschaftssteuererklärungen.

Rat bei Immobilienerwerb mit Darlehen

Wer als Immobilienerwerber seine Immobilie komplett selbst nutzen will, hat keine Chance, Darlehenskosten von der Steuer abzusetzen. Anders sieht das aus, wenn mindestens ein Teil oder die Immobilie gänzlich vermietet oder verpachtet wird. Oder wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung kaufen. Zudem sind seit Januar 2019 Sonderabschreibungen für Investoren neuer Mietswohnungen vorgesehen. Durchdenken Sie das mit uns vor einem Immobilienerwerb, damit von
vornherein alles richtig gemacht wird!

Beratung über steuerliche Auswirkungen Ihrer Vermögensanlagen

Bei einer Vermögensanlage sollten nicht nur die drei klassischen Anlegerziele Rendite, Risiko und Liquidität ausschlaggebend sein. Auch steuerliche Aspekte sind einzubeziehen, damit die erwirtschaftete Rendite nicht durch eine hohe Besteuerung geschmälert wird. So dürften ab Januar 2019 viele Fondssparer erstmals die Auswirkungen der Investmentsteuerreform spüren. Denn mit der sogenannten Vorabpauschale werden dann Fonds, die Gewinne zum Teil oder ganz wieder anlegen, anhand einer Pauschale besteuert. Änderungen gibt es auch für Kapitalanleger, die mit ihren Aktien Totalverlust erlitten haben. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können diese Verluste in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie dazu Gesprächsbedarf haben. Unser Besprechungszimmer steht Ihnen jederzeit offen.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir werden das Schiff schon schaukeln!

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