Steuererleichterungen

Das Hilfsprogramm der Bundesregierung sieht unter anderem auch eine Verbesserung der Möglichkeiten zu Steuererleichterungen vor. Unternehmen können auf Antrag beim Finanzamt ihre Steuerzahlungen u.a. bei der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer stunden, es besteht die Möglichkeit der Anpassung bei der Vorauszahlung von Ertragsteuern, zudem kann auch bei überfälligen Steuerschulden die Vollstreckung bis zum Ende des Jahres gestreckt werden. Das verschafft dem Steuerpflichtigen und Unternehmen eine Zahlungspause.

Bei Fragen der Erleichterungen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer ist das Finanzamt der Ansprechpartner. Für von der Zollverwaltung verwaltete Steuern, wie z.B. Energiesteuer und Luftverkehrsteuer, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Weitere Informationen zu zoll- und verbrauchsteuerrechtlichen Hilfen bei der Zollverwaltung.

Wir unterstützen Sie hierbei gerne!

Hier kurz und knapp die bisherigen Möglichkeiten:

Entlastung für Restaurants - Senkung der Umsatzsteuer

Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Das soll das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Antrag auf Herabsetzung Ihrer vierteljährlichen Steuervorauszahlungen

Die vierteljährigen Vorauszahlungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer können auf Antrag – auch ggf. rückwirkend ab dem 1. Quartal 2020 – herabgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass Ihre Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sind. Dieser Antrag ist bei dem für Sie zuständigen Finanzamt zu stellen.

Hinausschieben von Steuerzahlungen

Sind bereits Steuern zur Zahlung fällig, kann ein Antrag auf Steuerstundung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Einziehung der Steuern eine erhebliche Härte darstellt. Die Entscheidung hierüber ist jedoch einzelfallabhängig.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner