Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Gerät ein Unternehmen in Folge der Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage, kann es eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten hat oder im Falle der sofortigen Einziehung der Beiträge in solche Schwierigkeiten geraten würde.
Anträge auf Stundung der Sozialversicherungsbeiträge können bei den einziehenden Krankenkassen gestellt werden. Hierbei gilt, dass die Stundungen bei jeder einzelnen Krankenkasse separat zu beantragen sind. Die Krankenkassen entscheiden dann einzeln über die Stundung. Es sind Fristen zu beachten!
Gerne klären wir Ihre Fragen gemeinsam. Sprechen Sie uns an.