Kurzarbeitergeld

Update Kurzarbeitergeld

Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020 in einem Gesetzentwurf beschlossen, die veränderten Regeln zur Kurzarbeit zu verlängern. Die Bezugsdauer gilt für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, bis zu 24 Monaten – längstens bis zum 31.12.2021.

Weitere Informationen über uns oder hier 

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Kurzarbeit/kurzarbeit.html

Kurzarbeitergeld kann nun einfacher und zu verbesserten Bedingungen bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Unter anderem, wenn Ihr Unternehmen Kurzarbeit anmelden muss, weil aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen etwa die Auftragslage oder die Auslastung Ihres Unternehmens rückläufig sind. Wir können Ihnen bei der Beantragung helfen und auch Fragen zur Gehaltsabrechnung beantworten.

Sprechen Sie uns im Bedarfsfall gerne an.

Für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend zum 1. März 2020 folgende Regelungen:

Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden. Das gilt vorübergehend bereits, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle liegt grundsätzlich bei 30 Prozent der Belegschaft.
Auf den Aufbau von Minusstunden soll in der aktuellen Situation vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.
Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
Wer aufgrund von Kurzarbeit unter das Grundsicherungsniveau rutscht, kann aufstockend SGBII-Leistungen in Anspruch nehmen. Die Leistung wird unbürokratischer zugänglich gemacht, um Notsituationen abzuwenden.

Weitere Informationen finden Sie im Angebot des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit.

Den Antrag finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

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