Kredithilfen durch die KfW

Wenn Sie aufgrund der Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie Liquiditätsprobleme haben oder bekommen werden, können Sie bei Ihrer Hausbank Staatshilfen beantragen. Konkret hat die KfW hierzu 3 Programme aufgelegt bzw. als Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“ modifiziert.

 

Update 9.11.2020: KfW-Sonderprogramm verlängert und erweitert – KfW-Schnellkredit auch für Kleinstunternehmen

Um ausreichend Liquidität sicherzustellen, verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 31. Dezember 2021.

Ab dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit darüber hinaus auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung: Bis zu 300.000 Euro können über die Hausbanken der Unternehmen beantragt werden, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dazu das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Damit ist ab dem 16. November 2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich und so die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen erleichtert.

(Quelle:   BMF, Pressemitteilung vom 06.11.2020)

KfW-Unternehmerkredit / ERP-Gründerkredit Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“

Für die Zielgruppe dieser Programme werden Betriebsmittelfinanzierungen mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten. In bestimmten Fällen übernimmt die KfW eine 80-prozentige Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank.

KfW-Kredit für Wachstum Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“

Das Finanzierungsangebot der KfW im KfW-Kredit für Wachstum wird im Rahmen der Sondermaßnahme erweitert. Die KfW bietet künftig Risikoübernahmen bis zu 70 % für Vorhabensfinanzierungen an. Die bisherige Beschränkung auf Investitionen in Innovationen und Digitalisierung entfällt.

KfW-Unternehmerkredit / ERP-Gründerkredit universell - Vereinfachte Risikoprüfung

Zur beschleunigten Abwicklung der Verfahren führt die KfW bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro keine eigene Risikoprüfung mehr durch, sondern übernimmt die Risikoeinschätzung der Hausbank.

Grundsätzliches zu KfW-Programmen

Für alle Kreditanträge gilt, dass diese über Ihre Hausbank zu stellen sind. Diese wiederum wird bestimmte Unterlagen für die Antragsbearbeitung benötigen. Hierzu zählen u.a.

  • eine schriftliche Darstellung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen / Ihren Gewerbebetrieb
  • Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • aktuelle Selbstauskunft
  • Ermittlung Ihres Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung (zumeist auf 12 Monate ausgelegt)
  • Eigenbeitrag des Gesellschafters

Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der für den Kreditantrag nötigen Unterlagen. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.

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