Corona-Krise Hilfe

Wie halte ich mein Unternehmen in der Corona-Krise über Wasser?

Neue Fristsetzungen

Seit dem 11. Februar 2022 kann die Neustarthilfe auch über prüfende Dritte beantragt werden. Seit 10. März 2022 sind Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe IV möglich.

Die Antragsfrist für Ü III Plus wurde auf den 31.03.22 verlängert. Zeitlich befristete Antragsberechtigung bei freiwilliger Schließung wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen.
Die Ü IV kann noch bis zum 30.04.22 beantragt werden.

Soforthilfeprogramm 2020 – Fristen für

mögliche Rückzahlung bis 31.10.2022 verlängert

Um festzustellen, ob im konkreten Einzelfall eine Rückzahlung aufgrund zu viel erhaltener Hilfen erforderlich ist, sind Antragstellende weiterhin aufgefordert, zeitnah am Rückmeldeverfahren teilzunehmen. Die Abgabe der benötigten Informationen ist auch nach Ablauf der ersten Frist am 17. Dezember 2021 möglich, das Datenportal bleibt geöffnet. Antragstellende, die weiterhin nicht rückmelden, erhalten Anfang Januar eine Erinnerung. Alle Informationen zum Vorgehen im Rahmen des Rückmeldeverfahrens sind den versendeten Kundenanschreiben zu entnehmen. Über die Fragen zur Ratenzahlung bis zum 31. Oktober 2022 bietet die Website der NBank unter sh.nbank.de umfassende Erläuterungen und Hilfestellungen. Die gesamte Crew der Kanzlei ist nach wie vor auf Kurs, um Mandanten bei dem anstehenden Meldeverfahren zu unterstützen. Sollten Sie die Kanzlei beauftragen wollen, übermitteln Sie uns eine Kopie des Anschreibens der NBank. Wir nehmen dann zeitnah Fahrt auf, damit wir alle rechtzeitig im sicheren Hafen ankommen.

 

Liebe Mandanten!

Die durch die Corona-Pandemie verursachten Schäden sind in Teilbereichen der Wirtschaft – vor allem im Tourismusgewerbe – geradezu verheerend. Da hilft nur, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegenzusteuern, Schadensbegrenzung zu betreiben und zu retten, was zu retten ist. Und bevor man das sinkende Schiff trotz aller guten Maßnahmen und Inanspruchnahme von Hilfen dennoch verlassen muss, sollte man prüfen, ob nicht doch noch irgendwo ein Schlupfloch zu finden ist.

Erst danach sollte man das parallel erarbeitete Konzept für eine geordnete Insolvenz aus der Schublade ziehen und alle Kraft und jedes Know-how verwenden, um schnell wieder Boden unter den Füßen zu gewinnen: „Nützt ja nichts“, wie wir pragmatisch in Ostfriesland sagen.

Auch nach mehr als 2 Jahren und trotz der ersten Streifen am Horizont – rein wirtschaftlich betrachtet ist es noch nicht vorbei. Behalten Sie mit uns den Überblick. Staat, Land und Kommunen sind mit einer Vielzahl von Soforthilfen, Steuererleichterungen, Krediten, Überbrückungsgeldern, Stundungen und Erleichterungen unterwegs, die Existenzen sichern und die Konjunktur wieder ankurbeln sollen. Mut, Ideen und Entschlossenheit sind gefragt, aber auch ein gutes Krisenmanagement, Rechnungswesen und eine überzeugende Finanzplanung.
Genau auf diese Bereiche haben wir in den letzten Monaten neben unserem Tagesgeschäft unsere Kraft gelenkt und uns tagtäglich mit allen Maßnahmen rund um Corona schlau gemacht.
Wir sind wir für Sie da – wir helfen Ihnen! Egal, ob Sie einen Zuschuss, ein Überbrückungsdarlehen oder -gelder, Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen oder etwas anderes aus dem Hilfspaket der Regierung/Länder benötigen. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Förderungsbausteine für Unternehmen und auch in Frage kommende Endverbraucher.

Wir stehen in dieser schwierigen Zeit auf Ihrer Seite. Gemeinsam werden wir das Schiff schon schaukeln!

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail!

Ihre Kanzlei Rabehl

PS: Da die meisten unserer Mandanten aus Niedersachsen stammen, haben wir uns an dieser Stelle auf dieses Bundesland konzentriert, arbeiten aber natürlich auch bundesweit.

Überbrückungshilfe

Hier finden Sie die Informationen zur den aktuellen Überbrückungshilfen III, III plus (Förderzeitraum verlängert auf 06-12/2021), Überbrückungshilfe IV (Förderzeitraum 01-03/2022), sowie der Neustarthilfe. Die Antragsfrist für Ü III Plus wurde auf den 31.03.22 verlängert. Zeitlich befristete Antragsberechtigung bei freiwilliger Schließung wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen.
Die Ü IV kann noch bis zum 30.04.22 beantragt werden.

Kredithilfen durch die KfW

• Update 09.11.2020: KfW-Sonderprogramm wird verlängert erweitert – KfW-Schnellkredit auch für Kleinstunternehmen
• KfW-Unternehmerkredit / ERP-Gründerkredit Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“
• KfW-Kredit für Wachstum Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“
• KfW-Unternehmerkredit / ERP-Gründerkredit universell - Vereinfachte Risikoprüfung
• Sonderprogramm 2020

Hilfen durch das Land Niedersachsen

• KfW-Darlehen des Landes Niedersachsen
• KfW-Unternehmerkredit

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